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Aktualisierung der Nutzungsbedingungen (SNB/NBS) von EIU durch Inkraftsetzung der B 22 zur FV-NE zum 15.12.2024
Die B 22 zur FV-NE wird unverzüglich vorläufiger verbindlicher Bestandteilder für die Netzfahrplanperiode 2025 gültigen Schienennetz-Nutzungsbedingungen, mit der Besonderheit, dass die Regelungen der B 22 zur FV-NE erst zum Netzfahrplanwechsel am 15.12.2024 in Kraft treten, Ziel ist, die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes. Andernfalls wäre die Sicherheit bedroht, wenn keine unterjährige Änderung der SNB für die Netzfahrplanperiode 2025 erfolgen würde. In Bezug auf § 19 Abs. 6 Satz 4 ERegG hinsichtlich erforderliche Stellungnahmeverfahrens verweisen wir auf das vorab vom VDV
durchgeführte Stellungnahmeverfahren.
Pressemitteilung:
WSG erhält europäische Fördermittel für Industriestammgleis in Barme vom 13.11.15